RUHEZEITEN im KGV:
Wir bitten alle Gartenfreunde und Gartenfreundinnen,
die festgelegten Ruhezeiten in unserem Gartengelände einzuhalten!
die festgelegten Ruhezeiten in unserem Gartengelände einzuhalten!
Werktags: 13 - 15 Uhr sowie ab 19 Uhr
Samstags: ab 13 Uhr
Sonn- und Feiertags ist generell Ruhetag!
Befahren des Kleingartengeländes
Das Befahren des Geländes ist grundsätzlich nicht gestattet und das Parken streng verboten!
Zum Be- und Entladen von schweren Lasten ist kurzfristig das Befahren erlaubt. Dafür ist jedoch in jedem Fall das Einverständnis eines Vorstandsmitgliedes einzuholen! Zuwiderhandlungen werden entsprechend geahndet. Ggf. lassen wir Fahrzeuge auf Kosten der Halter abschleppen! Auf gar keinen Fall dürfen die Wege zu den Gärten befahren werden, darunter liegen Versorgungsleitungen von Strom und Wasser!
GEBURTSTAG
Der Vorstand wünscht allen Kleingärtner/-innen, die in den vergangenen Monaten Geburtstag hatten, recht herzlich alles Gute, Gesundheit und viel Freude im Schrebergarten!
GARTENPFLEGE
Wir möchten alle GF darauf hinweisen, dass das Mähen der Wege vor euren Gärten laut Pachtvertrag mit zur Gartenpflege gehört! Uns ist vermehrt aufgefallen, dass die Wege immer mehr verwildern und zu wuchern. Das sieht weder schön aus, noch ist das Durchkommen mit Gepäck, Rollstühlen, Kinderwagen, Schubkarren und Ähnlichem gewährleistet.