
Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kleingärtnervereins.
Hier finden Sie die grundlegenden Regeln und rechtlichen Bestimmungen, die für alle Mitglieder und Aktivitäten des Kleingärtnervereins Kniestedt e.V. gelten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kleingärtnerverein Kniestedt e.V.
Hier finden Mitglieder und Interessierte klare und verständliche Informationen zu den grundlegenden Regelungen und Rechten im Verein.
Wer kann Mitglied im Kleingärtnerverein Kniestedt e.V. werden?
Jede natürliche Person, die Interesse an der Kleingartenkultur hat und die Natur genießen möchte. Natürlich ist wichtig das derjenige die Satzung akzeptiert, und aktiv einen Kleingarten selbst betreut bzw. gepachtet hat kann Mitglied werden.
Welche Pflichten haben Vereinsmitglieder?
Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der Gartenordnung, der aktuellen Satzung des Vereins sowie zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Jedes Mitglied verpflichtet sich ebenso zur Wahrung des Vereinslebens was Ordnung und Verhalten angeht.
Wie erfolgt die Kündigung der Mitgliedschaft?
Die Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von zwei Jahren zum Jahresende möglich. In dieser Zeit müssen nicht nur die Beiträge weiter an den Verein entrichtet werden, sondern die Pflege des Kleingarten darf nicht vernachlässigt werden. Die einzige Ausnahme der vorzeitigen Kündigung ist wenn ein adäquater Nachfolger benannt werden kann, welcher vom Vorstand genehmigt werden muss.
Welche Haftungsregelungen gelten im Verein?
Der Verein haftet nicht für Schäden, die im Bereich der Kleingärten entstehen. Jedes Mitglied im Verein ist verpflichtet eine Versicherung für Schäden zu besitzen die bei eigenem Verschulden auch im Notfall die Nachbar-Parzelle absichert. Auch sollten Schäden abgesichert sein die am Vereinsgrundstück entstehen können.


