GARTEN-NEWS - Kleingärtnerverein SZ-Kniestedt

KGV-KNIESTEDT
Direkt zum Seiteninhalt

KNIESTEDTER Garten-Blatt
______________________________________________________________________

ANTRÄGE des Vorstandes und Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2018:

1.: Erhöhung des Mitgliedsbeitrages von bisher € 50,00 auf € 75,00 mit sofortiger Wirkung! Grund für die Maßnahme ist der überdurchschnittlich hohe, große Leerstand von Gärten (derzeit 76 frei und 13 gekündigt!) aber die unveränderte, gleich hohe Pachtzahlung für das ganze Gelände an die Stadt Salzgitter. Zusätzlich ergibt sich ein sehr hoher, aus dem Vorjahr noch nicht beglichener Pachtbetrag von säumigen Pächtern/innen! (Inkasso)

Der Antrag wurde mit 4 Gegenstimmen angenommen, gilt allerdings nur für 1 Jahr!

Außerdem muss die Verwaltungsgebühr der gekündigten Gärten von € 35,00 auf € 60,00 erhöht werden!

2.: Der Vorstand stellt den Antrag, daß ab dem Jahr 2018 für die Pflichtstunden (Gemeinschaftsarbeit) statt wie bisher € 50,00 künftig € 75,00 in Vorleistung gezahlt werden! Für NICHT geleistete Gemeinschaftsarbeit sollen ebenfalls € 75,00 zusätzlich berechnet werden. Die Anzahl der Std. sowie die vorgesehene Arbeitszeit bleiben wie bisher!

Auch dieser Antrag wurde einstimmig von der Versammlung angenommen.


Stromgemeinschaft im Kleingartenverein Kniestedt

Gemäß Beschluss in der Jahreshauptversammlung am 09.02.2018 ergeben sich folgende Änderungen:

1. Wer der Zählerstand nicht fristgerecht angibt, dem wird nach einer Mahnung der Strom für die
entsprechende Parzelle abgeklemmt.
Ein erneutes Anklemmen der Parzelle ist nur nach vorheriger Prüfung des Zählerkastens durch den Stromvorstand möglich.

2. Eine Übermittlung des Zählerstandes ist auch online oder per WhatsApp möglich.
Hierzu muss ein Foto mit dem Zählerstand, die Garten Nr., der Name und das Ablesedatum mitgeteilt werden.

Mailadresse: d.kuberek@vodafone.de
WhatsApp: 01707735179

3. Sind bei einem Gartenwechsel Stromaltschulden vorhanden wird die entsprechende Parzelle nach einer Mahnung abgeklemmt.

4. An dem Tag, an dem das Wasser angestellt wird, werden die Stromzähler in den Parzellen durch den Stromvorstand kontrolliert.
Sollten Parzellenpächter an diesem Tag  verhindert sein muss ein Termin innerhalb der nächsten 14 Tage genannt werden
(Einwurf im Strombriefkasten). Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe wird der Strom der entsprechenden Parzelle abgeklemmt.

Die Stromgemeinschaft

VEREINSWIRT/IN gesucht
Wir suchen ab sofort einen neuen
Pächter/in für unser Vereinsheim mit Vereinsgaststätte!

Interessenten wenden sich bitte an den 1. Vorsitzenden: ANDREAS BOCK
Tel. Mobil: 0160 / 8021992
Inventar einschl. Tresen & Tische sowie Bestuhlung für ca.
60 Personen vorhanden! Kücheninventar sofort nutzbar.
Besichtigung nach Absprache möglich.
_______________________________________________________________________________

______________________________________________________________________________________________________________________

STOPP !

Aus aktuellem Anlass weisen wir erneut darauf hin,

dass das Befahren des Geländes grundsätzlich nicht gestattet
und das Parken verboten
ist!
Zum Be- und Entladen von schweren Lasten ist kurzfristig das Befahren erlaubt. Dafür ist jedoch in jedem Fall das Einverständnis eines Vorstandsmitgliedes einzuholen! Zuwiderhandlungen werden entsprechend geahndet. Ggf. lassen wir Fahrzeuge auf Kosten der Halter abschleppen!

__________________________________________________________________________________
GEBURTSTAG

Der Vorstand wünscht allen Kleingärtner/-innen, die in den vergangenen Monaten Geburtstag hatten, recht herzlich alles Gute, Gesundheit und viel Freude im Schrebergarten!

________________________________________________________________________________________________________
RUHEZEITEN im KGV


Wir bitten alle Gartenfreunde und Gartenfreundinnen,
die festgelegten Ruhezeiten im Gartengelände einzuhalten!
Werktags zwischen
13 Uhr und 15 Uhr sowie ab 19 Uhr
Samstags ab 13 Uhr
Sonntags ist generell Ruhetag!


________________________________________________________________________________________________________

PFLEGEGÄRTEN

In der Jahres-Haupt-Versammlung vom 16. März 2014 wurde beschlossen, ab sofort Pflegegärten
für einen Probezeitraum von 1 Jahr abzugeben!
(Verlängerungen sind möglich!)
Interessenten tragen sich bitte in die Liste ein. (Liegt im Vereinsheim aus) Bei der Vergabe sind natürlich eigene Wünsche möglich, allerdings muss der Vorstand auch dafür sorgen, dass zunächst bestimmte Gärten vorrangig abgegeben werden! Für die Pflege werden ab sofort pro Pflege-Garten € 100,-/Jahr gezahlt! Mit diesem Betrag sind alle eigenen Werkzeugnutzungen einschl. Rasenmäherbenzin abgegolten!

Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, werden die auszuzahlenden Beträge ab 2015 mit der Gartenpacht verrechnet! In Einzelfällen sind Änderungen möglich.
Pflegegärten und Pflichtstunden (Gemeinschaftsarbeiten):
In bestimmten Fällen ist es möglich, dass in den Pflegegärten geleistete Arbeiten mit den in der Jahrespacht im Voraus gezahlten Pflichtstundenbeiträgen verrechnet werden! Weiterhin können nach Absprache mit dem Vorstand auch ausserhalb der monatlich festgesetzten Gemeinschaftsarbeitzeiten an anderen Tagen diese Stunden abgeleistet werden!

Zurück zum Seiteninhalt